Wenn ein «Medium» zu weltlichen Mitteln greift: Pascal Voggenhuber droht mit rechtlichen Schritten

Marko KovicBlog, Skeptiker-Blog27 Comments

In Folge 25 unseres Podcasts haben wir über den Auftritt des «Mediums» Pascal Voggenhuber im Rahmen des «Medialitätskongresses» gesprochen. Wir kamen zum Schluss, dass das, was Voggenhuber macht, «Cold Reading» ist, und wir haben deutlich zum Ausdruck gebracht, wir seien der Meinung, Pascal Voggenhuber wisse, dass er Cold Reading betreibe.

Das ist harsche Kritik, und es war uns ein Anliegen, dass Pascal Voggenhuber auch die Möglichkeit hat, sich im Podcast zu äussern. Am Medialitätskongress hat er aber trotz mehrmaligem Angebot abgelehnt, seine eigene Sicht der Dinge für den Podcast kundzutun, u.a. mit dem Hinweis, dass es ihm egal sei, was wir machen, da es am Schluss so oder so Werbung für ihn sei.

Offenbar ist es Pascal Voggenhuber doch nicht so egal, was wir sagen, denn vor Kurzem habe ich Post von seinem Anwalt (d.h., vom Anwalt, welcher den Buchverlag Giger vertritt, welcher wiederum Pascal Voggenhuber vertritt) erhalten:

Giger Verlag, Bf an Skeptiker Schweiz, 4.11.2013

Im Schreiben des Anwaltes wird nicht einfach unsere allgemeine Position gegenüber Pascal Voggenhuber kritisiert, sondern ganz konkret gefordert, den Podcast sowie einen alten Blogeintrag von 2010 komplett aus dem Internet zu entfernen:

Ich fordere Sie auf, die beiden oben genannten Beiträge über Pascal Voggenhuber bis zum 15. November 2013 aus dem Internet zu entfernen.

Erfolgt dies bis zu diesem Zeitpunkt nicht, werden sämtliche rechtlichen Schritte vorbehalten.

Eine radikale Forderung, zumal wir uns einem Dialog mit Pascal Voggenhuber nicht nur nicht verschlossen haben, sondern ihn aktiv anstrebten. Es war schliesslich Pascal Voggenhuber selber, der einen Austausch mit uns kategorisch abgelehnt hat. Stattdessen wählen er und sein Verlag nun den Weg der juristischen Eskalation.

Wie verhält es sich mit den unterschiedlichen Vorwürfen im obigen Schreiben des Anwaltes? Sind alle Beschuldigungen gerechtfertigt, oder wird der Bogen im Eifer der Juristerei vielleicht etwas überspannt?

1. Vorwurf 1: Wir haben uns an den Medialitätskongress eingeschlichen

Der erste Vorwurf ist, dass wir uns an den Medialitätskongress eingeschlichen hätten, und zwar, indem wir vorgetäuscht hätten, wir seien Journalisten (die Tippfehler in den Zitaten sind jeweils aus dem Original übernommen):

In Ihrem, auf der Website „www.skeptiker.ch “ publizierten Beitrag „SkeptisCH – Folge 25: Das «Medium» Pascal Voggenhuber“, beschreiben Sie, wie Sie sich an den Medialitätskongress vom 4. – 7. Oktober 2013 im Volkshaus Zürich eingeschlichen haben, um Pascal Voggenhuber zu sehen und ihn danach auf ihrer Website schlecht zu machen.

Sie haben für den Eintritt nicht bezahlt, sondern sich als Journalisten ausgegeben, und deswegen vom Veranstalter freien Zugang erhalten. Damit haben Sie den Tatbestand der Erschleichung einer Leistung (Art. 150 StGB), evt. des Betrugs (Art. 149 StGB), begangen, da Sie die Zutrittsverantwortlichen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Pressemitarbeiter) getäuscht haben, um sich einen unrechtmässigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

1.1 Einschätzung zu Vorwurf 1

rot_achtung

1.2 Begründung der Einschätzung

Dass uns Pascal Voggenhubers Anwalt vorwirft, wir hätten uns den Eintritt erschlichen, zeugt von (um es wohlwollend zu interpretieren) mangelhafter Recherche und/oder unzuverlässigen Quellen.

Wir durften am Sonntag, dem 6. Oktober 2013, den Medialitätskongress kostenlos besuchen, weil Lucius Werthmüller, Präsident des Basler Psi Vereines und Mitglied der Organisatorin «SPIRIT – Kongresse und Events», uns freundlicherweise zwei Tickets für Sonntag gratis bereitlegte. Haben wir Lucius Werthmüller dabei getäuscht und uns als Journalisten ausgegeben?

Nein: Wir haben ganz explizit angefragt, ob wir an den Medialitätskongress könnten, um darüber in unserem Podcast zu berichten – in demselben Podcast also, in dem wir uns in Folge 20 mit Lucius Werthmüller unterhalten haben.

Die Angelegenheit haben wir schon mit Lucius Werthmüller geklärt; er stützt, wie nicht anders zu erwarten, den Vorwurf der Erschleichung nicht. An dieser Stelle ist mit Nachdruck zu betonen, dass weder der Basler Psi Verein noch «SPIRIT – Kongresse und Events» in irgendeiner Art am obigen Schreiben des Anwaltes von Pascal Voggenhuber bzw. des Giger-Verlages beteiligt sind.

Der Vorwurf, wir hätten uns den Eintritt erschlichen, ist also nachweislich und unmissverständlich falsch.

Noch einige weitere Nuancierungen zum Vorwurf:

  • Wie genau hängt der Vorwurf der Erschleichung logisch mit der Forderung zusammen, wir sollen die betroffenen Einträge aus dem Internet entfernen? Hätten wir uns den Eintritt erschlichen, wäre der Tatbestand nach wie vor erfüllt auch nach der Löschung der Blogeinträge und des Podcasts.
  • Der Begriff «Journalist» ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Obwohl wir zu keinem Zeitpunkt und gegenüber keiner einzigen Person  behauptet haben, wir seien Journalisten, ist festzuhalten, dass «Journalist» eine Funktionsbeschreibung für jemanden ist, der publizistische Inhalte herstellt, wozu selbstverständlich auch Laien-Inhalte wie Blogs und Podcasts zählen. «Journalist» bedeutet nicht, wie der Anwalt im Schreiben impliziert, dass jemand bei einem klassischen Massenmedium (z.B. Zeitung, Radiosender, Fernsehsender) angestellt ist.
  • Der Satz «In Ihrem, auf der Website „www.skeptiker.ch “ publizierten Beitrag „SkeptisCH – Folge 25: Das «Medium» Pascal Voggenhuber“, beschreiben Sie, wie Sie sich an den Medialitätskongress vom 4. -7. Oktober 2013 im Volkshaus Zürich eingeschlichen haben, um Pascal Voggenhuber zu sehen und ihn danach auf ihrer Website schlecht zu machen.» macht keinen Sinn bzw. ist nachweislich falsch. Im Podcast beschreiben wir erstens nicht, wie wir uns eingeschlichen haben, sondern, dass uns Lucius Werthmüller Tickets gratis bereitgelegt hat. Zweitens beschreiben wir im Podcast nicht, dass wir am Kongress sind, um Pascal Voggenhuber danach auf unserer Webseite schlecht zu machen.

2. Vorwurf 2: Wir benutzen unerlaubterweise Bildmaterial

Der zweite Vorwurf des Anwaltes ist, dass wir Bilder vom Kongress gemacht hätten, obwohl dies untersagt gewesen sei:

Ferner benutzen Sie im Beitrag Bildmaterial von der Veranstaltung, zu dessen Veröffentlichung Sie nicht autorisiert wurden. Diesbezüglich stellen wir eine Verletzung der Urheberrechte der Veranstalterin und gfs. der Persönlichkeitsrechte der daran Teilnehmenden fest.

2.1 Einschätzung zu Vorwurf 2

gruen

2.2 Begründung der Einschätzung

Obschon der Anwalt nicht für den Basler Psi Verein, der den Medialitätskongress organisiert hat, spricht, hat er Recht: In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Medialitätskongresses ist festgehalten, dass die Aufnahme von Fotos oder Videos nicht erlaubt ist.

Hier bieten wir an, die drei betroffenen Bilder aus dem Blogeintrag zu entfernen – das Angebot ist aber an «SPIRIT – Kongresse und Events» und nicht an Pascal Voggenhuber gerichtet.

3. Vorwurf 3: Dass wir Voggenhuber als Scharlatan bezeichnen, ist ehrverletzend

Fast in einem Nebensatz ist ein Vorwurf enthalten, der mir eigentlich der Kern der Problematik zu berühren scheint:

Kommt hinzu, dass Sie Herrn Voggenhuber im Bericht mehrmals als „Scharlatan“ betiteln, eine Bezeichnung, welche den Tatbestand der Ehrverletzung (Art. 173 StGB, „Üble Nachrede“) erfüllt.

3.1 Einschätzung zu Vorwurf 3

gelb

3.2 Begründung der Einschätzung

Das mit der «Ehrverletzung» ist so eine Sache. Es ist sehr gut möglich, dass Pascal Voggenhuber sich in seiner «Ehre» verletzt fühlt, weil er gemäss unserer im Podcast geäusserten Meinung ein Scharlatan ist. Wir können selbstredend nicht ausschliessen, dass unsere Meinung bei der Person, auf welche sich unsere Meinung bezieht, als kränkend aufgefasst wird. Es gibt aber kein Recht, sich nicht beleidigt zu fühlen.

Genügt aber der Umstand, dass wir in unserer subjektiven Meinung (und immer deklarieren wir diese subjektive Meinung als solche) Pascal Voggenhuber als Scharlatan bezeichen, um den Tatbestand der üblen Nachrede zu erfüllen? Ich würde meinen, dass dem nicht so ist, weil wir einerseits keine Tatsachenbehauptung, sondern unsere Meinung kundtun, und wir andererseits unsere Meinung im Podcast in länglicher Manier begründen.

Ein Aspekt des Podcastes, wo auf den ersten Blick unklar sein kann, ob der Scharlatanerie-Schluss unsere Meinung oder Tatsachenbehauptung ist, sind die Podcast-Kapitel beim Blogeintrag:

Voggenhuber Podcastkapitel

Im Kontext des Podcastes ist klar, dass sich die Kapitel auf den Inhalt des Podcastes beziehen, aber wer nur die Kapitel liest, sieht diesen Zusammenhang nicht sofort. Darum sind wir bereit, den Text dieses Podcast-Kapitels anzupassen. Pascal Voggenhuber bzw. sein Anwalt darf aus folgenden Varianten wählen:

  • «Fazit: Ist Voggenhuber ein Scharlatan?»
  • «Fazit: Voggenhuber ist unserer Meinung nach ein Scharlatan.»

Wir freuen uns auf eine baldige Mitteilung über die gewünschte Variante.

4. Vorwurf 4: Ich bezeichne Pascal Voggenhuber als Tatverdächtigen

Der nächste Vorwurft betrifft nur mich persönlich. Es handelt sich um einen Blogeintrag von 2010:

In einem früheren Beitrag vom 29.10. 2010 zu Pascal Voggenhuber auf www.skeptikerblog.ch (welchen Sie auf der aktuellen www.skeptiker.ch-Website verlinken), unterstellen Sie Herrn Voggenhuber im Falle der Suche nach einem verschwundenen Mädchen, das im Rhein Selbstmord beging, Vorwissen, ja bezeichnen ihn gar als  „Tatverdächtiqen“. Diesbezüglich ist der Tatbestand der üblichen Nachrede, evt. der Verleumdung (Art. 174 StGB) erfüllt.

4.1 Einschätzung zu Vorwurf 4

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4.2 Begründung der Einschätzung

Zur Kontextualisierung hier der Teil des Blogeintrages, in welchem der Begriff «Tatverdächtiger» vorkommt (hier sind archivierte Versionen des Blogeintrages zu finden, für den Fall, dass vermutet wird, ich hätte den Blogeintrag abgeändert):

Mein juristisches und polizeiliches Fachwissen ist zwar wahrlich bescheiden, aber ich interpretiere die Situation anders: Voggenhuber hat (angeblich) mehr über das Verschwinden dieser Frau gewusst, als alle anderen und dieses Wissen mit unbewiesenen «übersinnlichen» Fähigkeiten erklärt. Pascal Voggenhuber müsste, gemäss weltlichen Kriterien, Tatverdächtiger sein.

Zunächst ist hier der Konjunktiv-Irrealis «müsste» zu beachten. «X müsste Tatverdächtiger sein» ist eine grundlegend andere Aussage als «X ist Tatverdächtiger». Auch der Einschub «gemäss weltlichen Kriterien» gibt Aufschluss darüber, dass meine Aussage ein Kommentar ist. Ich halte Pascal Voggenhubers Behauptungen für Humbug, und würde versucht, mit seinen angeblichen übersinnlichen Einsichten rational umzugehen, wäre das Ergebnis unsinnig.

Zwei Nuancierungen zu diesem Vorwurf:

  • An keiner Stelle in dem interessierenden Blogeintrag ist die Rede davon, Pascal Voggenhuber verfüge über Vorwissen zum Selbstmordfall. Das einzige, was ich schreibe, ist, was Pascal Voggenhuber behauptet: Er verfügt angeblich über Wissen, über welches andere Leute nicht verfügen.
  • Ein (letztlich belangloses) Detail zum Vorwurf: Bei der Geschichte Pascal Voggenhubers in der betroffenen Sendung geht es nicht darum, dass ein Mädchen Selbstmord im Rhein begangen haben soll, sondern, dass die Mutter des Mädchens Selbstmord im Rhein begangen habe.

5. Vorwurf 5: Es liegen Beweise vor, dass Pascal Voggenhuber mit der Polizei zusammenarbeitet

Der letzte Vorwurf betrifft die angebliche Zusammenarbeit Pascal Voggenhubers mit der Polizei:

Was die generelle Bestreitung der Zusammenarbeit Voggenhubers mit der Polizei betrifft, so liegt mir eine Bestätigung der entsprechenden Polizeistelle vor. Auf deren Wunsch, wird diese jedoch nicht an die Presse und schon gar nicht an Dritte, wie Sie, herausgegeben.

5.1 Einschätzung zu Vorwurf 5

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5.2 Begründung der Einschätzung

Hier zeugt das Argument des Anwaltes von einem (um es wiederum wohlwollend zu deuten) fehlerhaften Verständnis meiner Aussage im Podcast. Was ich ganz banal behaupte, ist lediglich, dass für die angebliche Zusammenarbeit Pascal Voggenhubers mit der Polizei keine Beweise vorliegen (und ich ergänze dabei, dass das nicht bedeutet, dass keine Zusammenarbeit stattgefunden hat oder gegenwärtig stattfindet).

Der Anwalt missversteht die Logik kritischen Denkens. Wenn jemand eine Hypothese aufstellt, aber die Hypothese nicht durch Daten oder sonstige Argumente gestützt wird, kann die Hypothese vorläufig nicht als wahr gelten, und auch nicht als (vorläufig) widerlegt (niemand «bestreitet», also widerlegt, etwas). Es handelt sich schlicht um eine leere Behauptung. Der Verweis auf ein geheimes Dokument, die angebliche Bestätigung einer Polizeistelle, ist dabei unnütz, weil geheime, nicht prüfbare Daten in rationalem Diskurs nicht dazu beitragen können, zu bestimmen, wie zutreffend oder wie unzutreffend eine Hypothese ist.

Damit hier kein weiteres Missverständnis entsteht, eine Nuancierung:

  • Die Frage nach der Existenz der «paranormalen» Fähigkeiten, wie sie Pascal Voggenhuber behauptet, wird nicht durch die Frage geklärt, ob Pascal Voggenhuber mit der Polizei zusammenarbeitet. Damals hatte mich schlicht interessiert, ob und wenn ja in welcher Form Pascal Voggenhuber in Polizeiarbeit involviert ist.

Fazit: Der Podcast und die Blogeinträge bleiben

Dort, wo wir Fehler begangen haben, handeln wir: So «SPIRIT – Kongresse und Events» dies wünscht, entfernen wir die Fotografien, welche wir am Medialitätskongress gemacht haben.

Auch sind wir bereit, das Podcast-Kapitel wie oben beschrieben anzupassen.

Eines wird aber nicht geschehen: Der Forderung, Folge 25 des Podcasts und einen Blogeintrag von 2010 zu löschen, kommen wir bzw. komme ich nicht nach.

Was uns Skeptikerinnen und Skeptiker ausmacht, ist nicht zuletzt Standhaftigkeit. Wir bücken uns nicht jedes Mal, wenn jemandem unsere Haltung missfällt, wir bleiben nicht stehen, nur weil der Wind rau wird. Gemessen an den Widerständen, welche wir überwinden mussten, um zu sein, wo wir heute sind, ist der juristische Einschüchterungsversuch Pascal Voggenhubers nichts, wovor wir zurückschrecken.

Wir setzen uns für kritisches Denken und Wissenschaft ein. Wir bieten dabei so gut und wann immer möglich die ausgestreckte Hand (Pascal Voggenhuber ist nach wie vor eingeladen, seine Position in einem Podcast-Gespräch zu erläutern), scheuen aber die Auseinandersetzung nicht. In diesem Sinne in aller Aufrichtigkeit an Pascal Voggenhuber, den Giger-Verlag und deren Anwaltschaft: Viel Erfolg.

Update, 15.11.2013

Auf Wunsch von «SPIRIT – Kongresse und Events» haben wir die drei Bilder, welche wir am Medialitätskongress aufgenommen haben, aus dem Blogeintrag zu Folge 25 des Podcasts entfernt.

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27 Comments on “Wenn ein «Medium» zu weltlichen Mitteln greift: Pascal Voggenhuber droht mit rechtlichen Schritten”

  1. Pingback: DisOrganizer | Pascal Voggenhuber droht «Skeptiker Schweiz» mit rechtlichen Schritten - DisOrganizer

  2. Da könnte sich ein sogenannter Streisandeffekt ankündigen, sowas kommt hier und da schonmal vor.

  3. Wäre es nicht sozial, wenn Herr Pascal Voggenhuber seine medialen Fähigkeiten bei der James Randy Stiftung unter Beweis stellt und die 1 Mio. $, welche dort ja als entsprechendes Preisgeld ausgelobt sind, an karitative Zwecke spendet?

  4. … wir bleiben nicht stehen, nur weil der Wind rau wird.

    Hmm, ihr kippt also um, wenn Sturm aufzieht?
    Denkfehler von mir? Sprechen wir beide anderes Deutsch oder wolltest du eigentlich das Gegenteil ausdrücken?
    Wie dem auch sei, gut gekontert und viel Erfolg.

    1. Hallo Feuerwächter

      Ich denke, wir sprechen dasselbe Deutsch, aber in anderen Bildern ;).

      Die Metapher sollte „stehenbleiben“ als Gegenteil von „gehen“ bedeuten (und war nicht gemeint als „stehen“ vs. „umfallen“).

      Grüsse und merci!
      Marko

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  7. ….. oder frei nach collin goldner zitiert: „Es gibt zwei Arten von Esoterikern. Die eine ist ein Fall für den Staatsanwalt, die andere für den Psychologen.“

  8. David Mitterer hat bei mir auf der Facebookseite vorgeschlagen:
    „Ich könnte Pascal ja zu einem Duell herausfordern. Skeptischer Mentalist vs. Medium.“
    Diese Idee sollte unbedingt verfolgt werden, ich finde sie exzellent!!

    David ist Mentalist: http://mentaldave.de Ich habe ihn anlässlich unseres Ferienlagers http://www.campquest.ch kennengelernt. Es war toll, dass er da war, er hatte einen sehr guten, skeptischen Auftritt. Das hat den Kids und den anwesenden Erwachsenen ausgesprochen gut gefallen!

  9. Bedanke mich für diese spannenden Ausführung der Entwicklung eures Podcasts. So macht lesen spass.

  10. Scharlatan finde ich unpassend. Ich bin überzeugt, Voggenhuber glaubt an seine Fähigkeiten – was nicht heisst, dass sie vorhanden sind. Aber es bedeutet immerhin, dass er nicht betrügen würde.

    1. „….Aussagen über eigene Hellsichtigkeit oder Kontaktfähigkeit zu höheren Geistwesen oder auch Verstorbener stellen eine Lüge dar.
      Was ist eine Lüge? Eine Lüge ist eine Aussage von der der Lügner weiß, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der oder die Hörer sie trotzdem glauben. Dies geschieht meist, um einen Vorteil zu erlangen oder um einen Fehler oder eine verbotene Handlung zu verdecken und so Kritik oder Strafe zu entgehen. Die gemeine bzw. verbrecherische Lüge hat den eigenen Vorteil zum Zweck und nimmt den erheblichen Nachteil von Mitmenschen billigend in Kauf. Sie wird in allen Kulturkreisen verabscheut.
      Bis zum heutigen Tag gibt es nach Stand der Wissenschaft und Technik keinen naturgesetzlichen Nachweis darüber das eine diesbezügliche Leistungserbrinngung objektiv möglich ist. Anderslautende Aussagen von Esoterikern hierzu sind reine „Totschlagargumente“ und blieben bisher unbewiesen.
      Esoteriker, welche sich bezugnehmend oben beispielhaft genannter Übersinnlichkeiten nicht der Lüge bezichtigen lassen möchten bleibt der Weg der Inanspruchnahme psychologischer oder psychotherapeutischer Therapien offen.
      Oft liegen neurologische Störungen vor welche eine verklärte Wahrnehmungsfähigkeit zur Folge haben und bedürfen der Behandlung.“
      Ich selbst kann zur Diskusion um die Person Voggenhuber nicht beitragen – er selbst wäre sicher gut beraten mehr den Dialog als die juristische Auseinandersetzung zu suchen. So erwachsen und Mann genug sollte er sein – sollte in einer offenen Diskusion zu dem stehen wie seine Sicht auf die Dinge ist. Sicher geht es Voggenhuber nicht nur um Ruhm oder Ehr´ – es geht vllt. auch ein Stück weit hin um die persönliche Verletzung, um die Narben, wenn einem die Maske heruntergerissen wird. Voggenhuber ist jung, hat noch viele Wege im Leben offen. Wenn er mit den Toten in „Dialog“ gehen will kann es seine Privatangelegenheit bleiben, als Geschäftsinteresse taugt jenes schon aus Respekt für die Hinterbliebenen nicht – wenn er diesen hat.

      1. Nur weil etwas wissenschaftlich (noch) nicht bewiesen ist, bedeutet noch lange nicht, dass es eine Lüge ist. Ich kenne viele Menschen, welche überzeugt sind, solche Kontakte zu haben. Möglicherweise unterliegen sie einer Täuschung – aber bestimmt lügen sie nicht. Schliesslich spielt sich alles im Innern ab. Wenn du einen Traum hast, fühlt sich der auch super echt an – egal ob Monster oder der verstorbene Vater darin vorkommen.

        Apropos wissenschaftlich bewiesen: Die hier http://einestages.spiegel.de/s/tb/29732/spuk-von-rosenheim.html konnten nicht zeigen, dass kein Spuk vorliegt.

        1. Ja, aber ich behaupte weder, dass meine Träume wahr sind, noch verlange ich Geld dafür.
          Und was die Geschichte im Spiegel über den Rosenheim-„Spuk“ angeht, ist das einseitige Berichterstattung in Reinkultur. Guter Journalismus sollte schon alle Aspekte beleuchten und nicht gezielt das weglassen, was nicht zur Geschichte passt. Hier eine etwas andere Sichtweise auf diesen Fall:
          http://www.zeit.de/1970/15/geister-oder-nylon/seite-1

  11. Ich finde den Anwalt lustig. Die Kanzlei zeigt in meinem Register „Hauser Partners Anwälte“ und impliziert mit dem „s“ bei Parnter“s“ im Prinzip „1x Anwalt Hauser“ und mind. „2x Partner mit Anwaltspatent“.
    Bei den beiden auf der Homepage aufgeführten „Hausers“ verfügt jedoch nur Herr Hauser anscheinend über ein Anwaltspatent – nicht so Frau Hauser… Ergo ist das „s“ wohl eher dem schwierigen Fall des Genitives geschuldet – und da frage ich mich schon ganz skeptisch woher der kommt…
    Vermutlich hat Voggenhuber mit dem Genitv gesprochen, dieser wurde ja bekanntlich vom Dativ umgebracht!

  12. Skeptisch zu sein, ist ja auch erlaubt, doch sollte das immer mit Anstand und Respekt anderen Menschen gegenüber sein. Ob jemand an Uebersinnliches glaubt, ob jemand an die Fähigkeiten glaubt oder nicht, sollte jedem selber überlassen werden und man sollte dies auch akzeptieren.

    1. Wie viel Anstand und Respekt hat denn Ihrer Meinung nach jemand, der trauernden Eltern, welche ihr Kind auf tragische Art und Weise verloren haben, das Geld aus der Tasche zieht, indem er behauptet, er könne mit dem verstorbenen Kind kommunizieren? Wie zynisch und menschenverachtend ist es, Profit aus der Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit anderer Menschen zu ziehen?
      Sie haben Recht, jeder darf glauben, woran er möchte – daran ist nichts zunächst einmal nichts auszusetzen. Wenn aber jemand so weit geht, sich Menschen, die nicht über den Verlust eines geliebten Menschen hinwegkommen, zur Zielgruppe zu machen, um ihnen eine äußerst fragwürdige Leistung zu verkaufen, hört die Toleranz auf. Herr Voggenhuber erschleicht sich das Vertrauen verletzter Menschen, um ihnen Hoffnung zu verkaufen. Hat das für Sie etwas mit Anstand und Respekt zu tun?

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