Racial Profiling muss nicht rassistisch sein

Marko KovicBlog2 Comments

Racial Profiling als Methode in der Polizeiarbeit erhitzt die Gemüter: Wenn Menschen beispielsweise aufgrund ihrer Ethnie oder Hautfarbe eher in eine Polizeikontrolle geraten (oder eher nicht), dann finden wir intuitiv, dass das nicht sein darf – das ist rassistisch.

In der Tat kann Racial Profiling ganz platt rassistische Stereotypen widerspiegeln, welche mit der Realität nichts zu tun haben. Racial Profiling kann aber auch eine andere Seite haben: Wenn Racial Profiling nicht bedeutet, dass Menschen ihren Vorurteilen freien Lauf lassen, sondern, dass gewisse elementare wahrscheinlichkeitstheoretische Regeln der Rationalität angewendet werden, dann ist Racial Profiling nicht rassistisch. Was für Regeln sind das? Es geht um sogenannte Base Rate Probabilities und Prior Probabilities. In einem Gastbeitrag in der Zeitschrift Schweizer Monat gehen wir auf die Thematik des Racial Profiling genauer ein und erklären, was es damit genau auf sich hat1.

Racial Profiling empört – nicht immer und nicht grundsätzlich zu Recht.

Wir Menschen neigen dazu, Entscheidungen anhand irrationaler Heuristiken zu treffen. Eine solche irrationale Heuristik ist auch irrationales, vielleicht sogar rassistisches Racial Profiling. Die Lösung des Problems ist nicht, Racial Profiling zu tabuisieren – unsere kognitiven Heuristiken werden wir damit nicht los. Die rationale Lösung ist, Racial Profiling als rationale, wahrscheinlichkeitstheoretische Methode in der Polizeiarbeit sowie in anderen Bereichen gezielt und eben rational zu schulen. Mit dieser Form des „Debiasing“2 3 können wir der menschlichen Tendenz zum irrationalen Racial Profiling gezielt entgegenwirken und die Effizenz und Effektivität u.a. der Polizeiarbeit steigern.

Artikel im Schweizer Monat

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References

  1. Kovic, Marko. 2017. „Herausgepickt“, Schwezer Monat. https://www.schweizermonat.ch/subscription_visitor/herausgepickt. PDF.
  2. Croskerry, Pat, Geeta Singhal, and Sílvia Mamede. 2013a. “Cognitive Debiasing 1: Origins of Bias and Theory of Debiasing.” BMJ Quality & Safety 22 (Suppl 2): ii58-ii64. doi:10.1136/bmjqs-2012-001712.
  3. ———. 2013b. “Cognitive Debiasing 2: Impediments to and Strategies for Change.” BMJ Quality & Safety 22 (Suppl 2): ii65-ii72. doi:10.1136/bmjqs-2012-001713.

2 Comments on “Racial Profiling muss nicht rassistisch sein”

  1. Was für ein Haufen Blödsinn. Das deskriptive Verfahren ist überhaupt nicht das Problem der Kritik am Racial Profiling, das ist ein reines Strohmannargument. Wenn Sie das für „wissenschaftlich“ halten, wünsche ich Ihnen noch viel Spass. Aber ich bin raus.

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