Der Staatsanwalt und das Paranormale

Marko KovicBlog8 Comments

Zunächst hatte die NZZ am Sonntag darüber berichtet, danach u.a. der Blick und Hugo Stamm im Sekten-Blog: Der Züricher Staatsanwalt Umberto Pajarola soll in seiner Doktorarbeit den Einsatz «paranormaler» Fähigkeiten im Rahmen von Polizeiarbeit als positiv beurteilt und deren Einsatz empfohlen haben.

Nachdem nun ein bisschen Gras über die Geschichte gewachsen ist, lohnt sich ein genaurer Blick auf die betroffene Disstertation Pajarolas, wo von paranormalen Fähigkeiten die Rede sein soll.

Titelseite Dissertation Pajarola

Wofür genau spricht sich der Staatsanwalt Pajarola aus? Soll in heiklen Verhörsituationen den potentiellen Kriminellen Angst gemacht werden, indem die Polizisten so tun, als ob jemand von ihnen Gedanken lesen kann? Oder fordert Pajarola, dass Leute mit angeblichen paranormalen Fähigkeiten tatsächlich in die Polizeiarbeit integriert werden?

Die Dissertation: «Gewalt im Verhör zur Rettung von Menschen»

Die interessierende Dissertation trägt den Titel «Gewalt im Verhör zur Rettung von Menschen» und wurde 2007 an der Universität Zürich veröffentlicht. Die Arbeit behandelt ein ethisch interessantes und juristisch offenbar kompliziertes Thema. Es geht, wie schon der Titel nahe legt, um die Frage, inwiefern es zulässig ist, in Verhören Gewalt anzuwenden. Und zwar in Situationen, bei denen die Gewaltanwendung Informationen zu Tage fördern könnte, welche nötig sind, um anderen Menschen zu helfen und damit ggf. sogar Leben zu retten.

Dieses Dilemma zwischen Rechtsstaatlichkeit einerseits und Zweckorientiertheit andererseits ist ein grundsätzlich wichtiges und auch aus skeptischer Sicht interessantes Thema (z.B. scheint die Methode des «Water Boarding» aus evidenzbasierter Perspektive nicht sehr wirksam zu sein). In diesem Blogeintrag konzentriere ich mich aber auf den kleinen Teil Pajarolas Arbeit, wo er den Einsatz paranormaler Fähigkeiten thematisiert. Wie aber kommt der Autor überhaupt auf die Idee, paranormale Fähigkeiten in dieser Arbeit anzusprechen?

Pajarola thematisiert Paranormales nicht als Phänomen an und für sich, sondern im Kontext seiner Fragestellung. Er schätzt paranormale Fähigkeiten als alternative Herangehensweise an, welche das Spannungsverhältnis zwischen Folterverbot und Hilfe für (mögliche) Opfer auflöst: Wenn wir paranormale Fähigkeiten einsetzen, können wir an Informationen gelangen, welche ansonsten nur unter Gewaltanwendung (vielleicht) ans Tageslicht hätten gezerrt werden können.

Wie genau stellt sich Pajarola den Einsatz paranormaler Fähigkeiten vor? Sollen Verdächtige eingeschüchtert werden, indem ihnen mit der Arbeit von Gedankenlesern und dergleichen gedroht wird? Oder meint Pajarola, dass angebliche paranormale Fähigkeiten tatsächlich für konkrete Polizeiarbeit eingesetzt werden sollen?

Im Folgenden gehe ich auf die Kapitel des paranormalen Exkurses ein, um diese Frage zu beantworten.

«Geschichtlicher Überblick»

Pajarola steigt ein mit einem kurzen Abriss über die Geschichte parapsychologischer Phänomene im Zusammenhang mit Polizeiarbeit:

Geschichtlicher Überblick 1

Geschichtlicher Überblick 2

Der Autor hält fest, dass Behauptungen über angebliche parapsychologische Phänomene schon früh an Polizeiarbeit geknüpft waren, was gewissermassen in der Natur der Sache liegt. Ein Verbrechen passiert, es fehlen Beweise, und «Medien» liefern sie. Bereits der erste Satz hat aber eine spezifische Konnotation:

Erfahrungen mit dem Übersinnlichen begleiten die Menschheit seit jeher.

Hier wird suggeriert, das «Übersinnliche» existiere. Korrekterweise müsste der Satz lauten:

Erfahrunge mit Phänomenen, welche von Betroffenen und Drittpersonen als übersinnlich gedeutet werden, begleiten die Menschheit seit jeher.

«Der Weg zum wissenschaftlichen Beweis»

Im Kapitel «Der Weg zum wissenschaftlichen Beweis» bespricht Pajarola die Bewertung paranormaler Fähigkeiten aus wissenschaftlicher Perspektive:

Weg zum wissenschaftlichen Beweis 1

Weg zum wissenschaftlichen Beweis 2

Weg zum wissenschaftlichen Beweis 3

Weg zum wissenschaftlichen Beweis 4

Weg zum wissenschaftlichen Beweis 5

Insgesamt scheint dieser Überblick durchaus korrekt: Es ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass paranormale Fähigkeiten existieren. Eigentümlich aber die Auslegung Pajarolas zu diesem Befund:

Während die paranormalen Fähigkeiten an sich bereits relativ gut untersucht und ihre Existenz mehrheitlich anerkannt – wenngleich auch nicht als wissenschaftlich beweisen angesehen – wird, ist der Nutzen solcher Fähigkeiten für die Polizeiarbeit weit weniger eingehend untersucht worden und daher auch viel umstrittener.

Die Existenz paranormaler Fähigkeiten ist «mehrheitlich anerkannt» aber nicht wissenschaftlich bewiesen? Was genau bedeutet das? Wenn eine kritische Menge an Personen die Existenz von Phänomen X behauptet, existiert Phänomen X?

Das riecht nach dem «Argument from popularity»-Fehlschluss: Was Viele glauben, ist wahr.

Auf Seite 363 unterstreicht Pajarola seine Sicht der wissenschaftlichen Evidenz:

Ganz unabhängig von diesen gegensätzlichen Ergebnissen muss aber die grundlegende Frage beantwortet werden, ob die mangelnde wissenschaftliche Beweisbarkeit überhaupt als Argument gegen den Einsatz paranormaler Fähigkeiten in der Strafverfolgung taugt.

Was wenn nicht die mangelnde Wissenschaftliche Beweisbarkeit soll ein Argument gegen den Einsatz paranormaler Fähigkeiten sein? Was, wenn nicht der Umstand, dass ein Werkzeug nicht Funktoniert, soll Argument dafür sein, das Werkzeug nicht zu verwenden?

Auf Seite 364 erklärt Pajarola, warum paranormale Fähigkeiten eingesetzt werden sollten:

Mit dem gleichen Argument liessen sich auch andere, etablierte Mittel der Strafverfolgung aus dem polizeilichen Instrumentarium verbannen, bestehen doch etwa (auch) ganz erhebliche – wissenchaftlich untermauerte – Zweifel an der Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen.

Das bedeutet: Paranormale Fähigkeiten sind nicht etwa nützlich. Sie sind schlicht gleich schlecht wir andere Methoden der Polizeiarbeit.

Pajarola hat mit dem Hinweis auf Augenzeugen-Berichte recht, wie z.B. Scientific American schreibt. Unsere Wahrnehmung ist alles andere als perfekt, und unsere Rekonstruktion vergangener Ereignisse ist sehr unzuverlässig. Es mag daher sehr gut sein, dass Augenzeugen zu viel Gewicht in polizeilichen und gerichtlichen Verfahren erhalten.

Daraus aber zu schliessen, dass es also auch legitim ist, andere unzuverlässige Methoden zu verwenden, ist falsch. Einerseits ist logisch gesehen ein Mehrwert ungewiss – was bringt es, wenn noch mehr Rauschen produziert wird? Andererseits ist die Zuverlässigkeit paranormaler Fähigkeiten nicht auf derselben Stufe wie die Zuverlässigkeit von Augenzeugen-Berichten. Bei letzteren ist wissenschaftlich eben gerade gut dokumentiert, wie unsere Wahrnehmung funktioniert, und entsprechend kann mit Augenzeugenberichten in dieser Hinsicht kritisch gearbeitet werden (z.B. steigt die Wahrscheinlichkeit, dass etwas Relevantes vorliegt, wenn mehrere räumlich getrennte Personen berichten, ähnliche Dinge gesehen zu haben). Paranormale Fähigkeiten haben aber eine Reliabilität der Messungen von null.

«Nutzen der zu untersuchenden Konstellation»

Im Kapitel «Nutzen der zu untersuchenden Konstellation» erklärt Pajarola, warum der Einsatz paranormaler Fähigkeiten für ihn als sinnvoll erscheint:

Nutzen der zu untersuchenden Konstellation 1

Nutzen der zu untersuchenden Konstellation 2

Seine Prämisse ist «Angenommen, paranormale Fähigkeiten existierten tatsächlich», und als Gedankenexperiment, in welchem diese Prämisse zutrifft, mahen Pajarolas Ausführungen Sinn. Über Gedankenleserei oder ähnlichem an Informationen zu gelangen, zu welchen ansonsten nur über Gewalt (und auch das nur vielleicht) Zugriff bestünde, scheint sinnvoll. Allenfalls wäre zu bedenken, inwiefern die Grundrechte der Verhörten ausser Kraft gesetzt werden, weil es ja Verdächtige und nicht erwiesenermassen Täter sind, die verhört werden. Aber grundsätzlich, doch, warum nicht.

Das Problem ist hier ganz offensichtlich, dass ein solches Gedankenexperiment nicht auf die Realität übertragen werden kann, weil die Gültigkeit der Prämisse nicht gegeben ist. Pajarola lässt sich auf eine Art Pascalsche Wette ein, was im Rahmen von Polizeiarbeit irrational ist, weil es nicht um ein mögliches Leben nach dem Tod geht, sondern um konkrete Handlungen mit Kosten und Nutzen. Die Nutzen paranormaler Fähigkeiten rechtfertigen ihre Kosten nicht, weil sie gemäss gegewnärtigem Wissensstand nicht funktionieren.

«Gedanken zur Praktikabilität»

Im Kapitel «Gedanken zur Praktikabilität» bespricht Pajarola, wie eine Intergration paranormaler Fähigkeiten in den Polizeieinsatz aussehen könnte:

Gedanken zur Praktikabilität 2

Gedanken zur Praktikabilität 3

Gedanken zur Praktikabilität 4

Gedanken zur Praktikabilität 1

Interessant ist in diese Kapitel u.a. die Idee von Eignunstests für paranormal Begabte Personen (S. 366):

Bei der Auswahl der geeigneten Medien sollte sich die Polizeit von der Maxime leiten lassen, dass ein Medium erst als solches anerkannt wird, wenn es seine Fähigkeiten unter Beweis gestellt hat.

Ein Eignungstest im Sinner einer Überprüfung, ob konkrete behauptete Eigenschaften vorhanden sind oder nicht, ist Begrüssenswert, und auf Seite 367 beschreibt Pajarola sogar Doppelblindversuche als die wünschenswerte Versuchsanordnung. Damit rennt er bei skeptisch Denkenden offene Türen ein: Wenn Konsens darüber besteht, dass zu prüfen ist, ob jemand über paranormale Fähigkeiten verfügt, ziehen wir alle am gleichen Strick. Pajarola führt aber nicht weiter aus, wie er sich genau solche Eignungstests vorstellt, und angesichts der vorherigen Zitate scheint ihm wissenschaftliche Güte nicht zentral. Darum ist unklar, wann aus seiner Sicht das Kriterium der «Eignung» erfüllt wäre.

«Schlussfolgerungen»

Im Kapitel «Schlussfolgerungen» fasst Pajarola seine Ausführungen zu paranormalen Fähigkeiten in der Polizeiarbeit zusammen:

Schlussfolgerungen 1

Schlussfolgerungen 2

Ein Satz auf Seite 369 bringt die Position Pajarolas auf den Punkt:

Abgesehen von der wissenschaftlichen Beweisbarkeit spricht alles für den Einsatz paranormaler Fähigkeiten in der Polizeiarbeit.

Die wissenschaftliche Beweisbarkeit sieht Pajarola nicht als notwendige Bedingung für den Einsatz paranormaler Fähigkeiten in der Polizeiarbeit. Dann schlage ich auch eine weitere Anpassung vor:

Abgesehen von der wissenschaftlichen Beweisbarkeit spricht alles für den Einsatz paranormaler Selbstverteidigungstechniken in der Polizeiarbeit.

Weiter meint Pajarola:

Es liegen zahlreiche glaubhafte Berichte vor, die die Wirksamkeit paranormaler Fähigkeiten u.a. auch für die Polizeiarbeit belegen. Angesichts dieser Tatsache wäre es schlicht unvernünftig, den Bereich des Paranormalen zu ignorieren und gänzlich aus der Polizeiarbeit auszuschliessen.

Es wäre unvernünftig, paranormale Fähigkeiten nicht in die Polizeitarbeit zu integrieren.

«Umfrage bei den Polizeikorps der Schweiz»

Den Abschluss von Pajaroals Abstecher in die Welt des Paranormalen bildet eine Umfrage bei den kantonalen Polizeikorps:

Umfrage bei den Polizeikorps der Schweiz 2

Umfrage bei den Polizeikorps der Schweiz 3

Umfrage bei den Polizeikorps der Schweiz 4

Umfrage bei den Polizeikorps der Schweiz 5

Umfrage bei den Polizeikorps der Schweiz 6

Umfrage bei den Polizeikorps der Schweiz 7

Umfrage bei den Polizeikorps der Schweiz 8

Umfrage bei den Polizeikorps der Schweiz 1

Die Antworten, welche Pajarola erhielt, sind problematisch. Vier Korps gaben an, bereits «Hellseher» eingesetzt zu haben, wovon immerhin drei angaben, negative Erfahrungen gemacht zu haben. Insgesamt 7 Korps gaben an, sich den Einsatz von «Hellsehern» vorstellen können. Wie repräsentativ diese Angaben sind, ist unklar. Sollten sie aber Gültigkeit haben, scheint es, dass die Polizei in der Schweiz tatsächlich Menschen mit angeblichen paranormalen Fähigkeiten in der Polizeiarbeit einsetzt.

Fazit: Placebo-Polizeiarbeit

Der Abschnitt aus Umberto Pajarolas Dissertation, welcher paranormalen Fähigkeiten gewidmet ist, wirkt deplatziert. Ein Teil eines Textes, mit welchem die Doktorwürde erlangt wurde, plädiert offen dafür, wissenschaftliche Einschätzungen einer Problemstellung zu ignorieren, und sich stattdessen auf die Glaubwürdigkeit von Anekdoten zu verlassen. Wie eine derart offenkundig von Fehlschlüssen geplagte Argumentation in einer Dissertation durchgehen kann, ist unklar.

Was Pajarola fordert, ist trotz gut gemeinter Ziele und trotz aufrichtigem Glauben an paranormale Fähigkeiten letztlich nicht mehr als Placebo-Polizeiarbeit. In Tat und Wahrheit ist der behauptete Effekt, die paranormalen Fähigkeiten, gemäss aktuellem Stand der Wissenschaft nicht vorhanden, aber dadurch, dass so getan wird, als ob etwas getan wird, haben die Beteilligten vielleicht den Eindruck, man mache immerhin etwas, und etwas ist besser ist als nichts. Eine Art polizeilicher Beschäftigungstherapie.

Dank an Fabio Valeri für den Hinweis auf den NZZ am Sonntag-Artikel und an Marcel Küchler für den Hinweis auf den Blick-Artikel.

Autor

8 Comments on “Der Staatsanwalt und das Paranormale”

  1. Vor rund 20 Jahren habe ich in einer Kleinfirma gearbeitet. Jeder hatte ein Telefon auf dem Pult. Bei einem externen Anruf hat es bei allen geklingelt, normalerweise hat die Sekretärin abgenommen. Ich habe nie abgenommen. Ich hätte nicht mal gewusst, wie ich einen Anruf an ein anderes Telefon weiterleiten kann. Einmal habe ich doch abgenommen – zack, ein schneller Griff zum Telefon. Am Apparat meine Mutter, welche mich über den Unfalltod meines Vaters unterrichtet hat.

    Aus meiner Sicht ein klarer Fall von Telepathie. Warum lässt sich so etwas nicht wissenschaftlich nachweisen, haben doch sehr viele Menschen solche oder ähnliche Erlebnisse? (natürlich alles nur Anekdoten)

    Vermutlich ist das Signal zu schwach um normalerweise zuverlässig anzukommen. Erst bei krassen Ereignissen wird vermutlich unter Ausschluss des Grosshirns die Verbindung hergestellt. Tiere scheinen da sensibler zu sein. Der Hund meiner Nachbarn hat die Ankunft nach wochenlangen Ferien exakt gespürt und wurde Stunden vorher unruhig. Da wussten dann die Kids – höchste Zeit die Küche aufzuräumen. Heute hat man dafür ein Handy 😉

    Ob eine Zusammenarbeit von Medien mit der Polizei sinnvoll ist, müsste man ausprobieren. Bringt es ein paar verschollene Menschen zurück – umso besser. Falls nicht, hört man wieder damit auf. Es nicht zu tun, weil der wissenschaftliche Beweis fehlt, ist mutlos.

    Zum Glück wissen Hummeln nicht, dass sie wissenschaftlich gar nicht fliegen können 😉

    Gruss Benny

  2. Hoi Benny

    Wir alle kennen Fälle, wo z.B. jemand anruft, und wir sofort sagen „Ich wollte dich gerade anrufen!“.

    Dass Ereignisse eintreten, deren Wahrscheinlichkeit des Eintretens gering ist, ist ja noch kein Beweis für Telepathie o.ä.. Wahrscheinlichkeitstheoretisch treten solche Ereignisse einfach weniger häufig ein, sind aber ansonsten nicht aussergewöhnlich.

    Wenn aber ein Ereignis mit sehr tiefer Eintretenswahrscheinlichkeit in einer bestimmten Versuchsandordnung gehäuft vorkommt, ist durchaus Anlass gegeben, weiterzuprüfen, ob mehr als nur Zufallsverteilung vorhanden ist.

    „Mutlos“ ist der Verzicht auf Medien keineswegs. Ist es etwa auch mutlos, wenn man auf Arbeit mit Voodoo-Puppen verzichtet? Ist es auch mutlos, wenn man nicht mit Pendeln und Kristallen arbeitet? Ist es auch mutlos, nicht einfach in die Kirche zu gehen und zu beten?

    Polizeiarbeit ist auf evidenzbasierte Methoden angewiesen, um zuverlässige Ergebnisse zu produzieren. Das Problem ist ja, dass die (zeitlichen) Ressourcen bei Polizeitätigkeiten essentiell sind, und wenn die Polizei ihre Zeit mit unnützen Werkzeugen verschwendet, fehlen diese Kapazitäten für die konventionelle Arbeit.

    Gruss
    Marko

  3. 1.) Worin besteht eigentlich der für eine Dissertation geforderte wissenschaftliche Fortschritt in dieser Arbeit? Im Grunde äußert er, abgesehen von seiner Befragung, doch nur Behauptungen.

    2.) Es spricht doch bereits die Empirie gegen den Einsatz von Paranormalen, denn bei der Anzahl von Medien auf dieser Welt dürfte es weder Tote bei Naturkatastrophen noch ungeklärte (Kapital)verbrechen geben. Da es aber beides gibt, müssten eigentlich alle Medien wegen Mitwisserschaft, Hehlerei und Strafvereitelung angeklagt werden.

  4. Was ich bei solchen Stories wie im 1. Kommentar immer erstaunlich finde: was genau haben die Leute eigentlich für eine krude Vorstellung von „Zufall“?
    Zufall lässt alles zu: auch solche Situationen, wo jeder gleich sagt: „Das kann doch kein Zufall sein!“ Doch! Sonst wäre es ja kein echter Zufall, wenn solche Extremfälle nicht passieren könnten. Es ist unser Gehirn, das immer einen Sinnzusammenhang herstellen will.

  5. Hallo Jay,

    Meine Behauptung: Es ist kein Zufall. Grund: 1. Ich habe nie vorher und nie nachher das Telefon abgenommen. 2. Es gab in der Zeit dort etwa 5000 Anrufe, genau eines davon war brisant. Genau diesen Anruf habe ich abgenommen.

    Deine Behauptung: Es ist Zufall. Grund: Es gibt keine paranormalen Phänomene.

    Aus meiner Sicht eine krude Vorstellung – deshalb bin ich kein Skeptiker 😉

    Gruss Benny

    1. Hallo Benny,

      freut mich von dir zu hören.
      Nur weil es sehr unwahrscheinlich ist, heißt ja nicht, dass es nicht passiert. 1 zu 5000 ist auch nicht soo unwahrscheinlich. Einen 6er im Lotto zu haben ist es noch viel mehr und trotzdem passiert es wenigstens alle paar Wochen.
      Mit der „kruden“ Vorstellung wollte ich dir übrigens nicht zu nahe treten 😉

      Wie kannst du denn Zufall von nicht-Zufall unterscheiden? Weil es ein für dich bedeutsamer Anruf war? Nun, das würde bedeuten, dass das Ereignis, dass du diesen Anruf annimmst, vom Zufall ausgeschlossen ist. Dafür gibt es aber keinen Grund.

      Ob ich Skeptiker bin – jedenfalls nicht offiziell, ich möchte mich da auch nicht in eine Schublade stecken lassen – aber ich versuche für mich immer logisch und klar zu schlußfolgern und Dinge möglichst objektiv zu beurteilen.

      Wenn es diese Phänomene gäbe, müßten sie doch auch irgendwelchen Gesetzmäßigkeiten folgen, oder? Ausbreitungsweg, Reichweite, Auslöser, Art der übertragenen Information, usw. irgendwie müßte sich das doch eingrenzen lassen. Außerdem müßte man früher oder später auch wenigstens Hinweise auf die dazu nötigen „Organe“ im menschlichen Körper finden lassen. Ich habe da Vertrauen in wissbegierige und kreative Wissenschaftler.

      Und zur Anwendung würde ich sagen, es fehlt nicht nur der wissenschaftliche Beweis, sondern es fehlt jeglicher nutzbare Ansatz.

      Jay

  6. „Abgesehen von der wissenschaftlichen Beweisbarkeit spricht alles für den Einsatz paranormaler Fähigkeiten in der Polizeiarbeit.“
    So ähnlich hat man damals wohl auch argumentiert, wenn man „Hexen“ auf dem Scheiterhaufen verbrannte.

    Was passiert denn, wenn ein sogenanntes „Medium“ Person X als Täter identifiziert, auch wenn X unschuldig ist? Abgesehen von der Beweisbarkeit spricht dann alles dafür, dass X schuldig ist? Ich stelle mir gerade vor meinem fassungslosen Auge eine entsprechende Szene vor Gericht vor.
    Unglaublich, was in unserer scheinbar aufgeklärten Zeit noch für hanebüchener Schwachfug verbreitet und geglaubt wird.

Kommentar schreiben